Aktuelle Maßnahmen
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Erziehungsberechtigte,
ab dem 8. Februar befinden sich Oberstufe und Unterstufe im Schichtbetrieb bei zweitägigem Wechsel. Am Freitag findet durchwegs Distance Learning statt. Ein Journaldienst bei wirklich dringendem Bedarf wird eingerichtet.
Unser Sekretariat ist von Montag bis Freitag (8:00 – 15:00 Uhr) für Sie erreichbar!
Elterngespräche finden derzeit online statt.
Bis auf Weiteres können keine Schulführungen stattfinden.
Wir werden über die weitere Vorgehensweise so früh wie möglich informieren.
Aktuelle Infos vom Ministerium
Hier finden Sie den Erlass zum „Schulbetrieb ab dem 08. Februar 2021“ vom BMBWF.
Download (PDF, 0.16 MB)Hygienemaßnahmen ab dem 8. Februar
Alle Schüler*innen der Unterstufe tragen im gesamten
Schulgebäude einen Mund-Nasen-Schutz.
Alle Schüler*innen der Oberstufe tragen im gesamten Schulgebäude eine FFP2-Maske.
Das Tragen eines MNS (bzw. einer FFP2-Maske ab der 9. Schulstufe) zählt zu den Pflichten von Schüler*innen. Eine Verletzung dieser Pflichten löst entsprechende rechtliche Folgewirkungen aus (von der Zurechtweisung bis hin zur Suspendierung). Jene Schüler*innen, welchen aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (bzw. einer FFP2-Maske) nachgewiesenermaßen nicht zugemutet werden kann, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Lehrpersonen und Personen, die in der Schulverwaltung arbeiten, haben FFP2-Masken zu tragen.
Die FFP2-Masken-Pflicht entfällt, wenn alle sieben Tage das negative Ergebnis eines Antigen-Tests oder eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-
2 vorgewiesen wird.
Für die Teilnahme am Unterricht oder an der Betreuung haben alle Schüler*innen am Schulstandort einen anterio-nasalen Selbsttest („Nasenbohrertest“) durchzuführen. Die Tests werden am Schulstandort bereitgestellt. Schüler*innen testen sich jeweils am 1. Tag der Anwesenheit in der Schule (Präsenzunterricht bzw. Betreuung) und bei mehr als zweitägigem Schulbesuch ein weiteres Mal pro Woche.
Wenn Schüler*innen (oder Erziehungsberechtigte bei Unter-14-Jährigen) der Testung an der Schule nicht zustimmen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich! In diesem Fall kann auch das Betreuungsangebot nicht in Anspruch genommen werden.
Ab der 9. Schulstufe haben auch negativ getestete Schüler*innen FFP2-Masken zu tragen.
War ein*e Schüler*in bereits an COVID-19 erkrankt und kann eine ärztliche Bestätigung oder einen Antikörpertest vorlegen, die/der nicht älter als sechs Monate ist, dann ist der Test nicht durchzuführen.
Alle Schüler*innen und Lehrer*innen müssen immer und ausnahmslos einen Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern zu anderen Personen einhalten.
Beim Eingang stehen Desinfektionsmittel bereit. Damit müssen sich alle Personen, die das Schulgebäude betreten, die Hände desinfizieren.
In jeder Klasse stehen Hygienemittel bereit (große Flasche für Oberflächen, kleine für die Hände).
Nach der Benützung von Geräten wie beispielsweise den Computern, sind diese sofort zu desinfizieren. Nach Unterrichtsschluss sind zusätzlich auch die Tische mit Desinfektionsmitteln zu reinigen.
In jeder Klasse stehen Hygienemittel bereit (große Flasche für Oberflächen, kleine für die Hände).
Um große Ansammlungen vor dem Schulhaus zu vermeiden, wurden die Ankunftszeiten aller Schüler*innen gestaffelt. Die Schultore öffnen bereits um 7:45 Uhr.
Schulfremde Personen dürfen das Schulgebäude nicht betreten!
Am Anfang jeder Stunde wird mindestens fünf Minuten gelüftet – länger erwünscht! Weiters bleiben die Klassentüren geöffnet, auch um zusätzlich das Risiko von Schmierinfektionen zu minimieren.
Damit die Schüler*innen nicht durchgehend sechs Stunden mit den Masken vor Mund und Nase verbringen müssen, sind sie angehalten die 10-Uhr-Pause und 12-Uhr-Pause im Garten zu verbringen.
Auch während der Unterrichtszeit wird es gemeinsame „Maskenpausen“ geben.